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In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorlegt.
Anwalt Aufhebungsvertrag Bochum – Schriftform
Wir weisen zunächst darauf hin, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwingend schriftlich erfolgen muss (§623 BGB).
Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zu einem in dem Aufhebungsvertrag festgelegten Zeitpunkt einvernehmlich endet.
Freiwillige Unterzeichnung
Zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sind Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Aufhebungsvertrag wird in der Praxis gelegentlich auch als Aufhebungsvereinbarung bezeichnet.
Drohende nachteilige sozialrechtliche Folgen
In der Regel ist die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer nicht ratsam, da sich bei Unterzeichnung eines solchen Aufhebungsvertrages sozialrechtlich nachteilige Folgen bezüglich des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 ergeben können (Sperrzeit etc.).
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber also vorschlägt, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, können wir Ihnen nur empfehlen, kurzfristig einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise miteinander zu erörtern.

Abwicklungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ist abzugrenzen von dem so genannten Abwicklungsvertrag.
Bei einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Sie einvernehmlich die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Bei einem Abwicklungsvertrag hat der Arbeitgeber in der Regel das Arbeitsverhältnis bereits durch einseitige Kündigung beendet und durch den Abwicklungsvertrag werden dann einvernehmlich Modalitäten der Beendigung abgewickelt.
Einen Aufhebungsvertrag können Sie selbst dann abschließen, wenn Sie einen so genannten Sonderkündigungsschutz genießen (Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte etc.).
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Etterich zur Seite, um Sie erfolgreich bei Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht Bochum oder aber anderen zuständigen Arbeitsgerichten erfolgreich zu vertreten.
Inhalt verhandelbar
Sollte Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Entwurf vorlegen, sollten Sie diesen Aufhebungsvertrag unbedingt vor Unterzeichnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Wie bereits erwähnt muss ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich geschlossen werden, so dass Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Verhandlung des Inhaltes eines Aufhebungsvertrages behilflich sein kann.
Anwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen bei weitergehenden Fragestellungen bzgl. des Themas Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag Herr Rechtsanwalt Etterich zur Seite, um Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht Bochum oder aber anderen zuständigen Arbeitsgerichten erfolgreich zu vertreten.