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Anwalt Gesellschaftsrecht Bochum
Der Grund für eine Gesellschaftsgründung kann vielfältiger Art sein. Im Vordergrund stehen regelmäßig die Kapitalverschaffung und die Risikobegrenzung. Daneben können andere Aspekte eine Rolle spielen, wie die Arbeitsverteilung, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, persönliche Gründe (z.B. Regelung der Erbnachfolge) oder steuerliche Gründe.
Gerne beraten wir Sie insbesondere bei:
- der Wahl der richtigen Gesellschaftsform (GbR, OHG, KG, GmbH, AG, e.G., Partnerschaften, Verein, GmbH&Co. KG, Ltd.)
- der Gründung der Gesellschaft
- der inneren Ausgestaltung der Gesellschaften (z.B. die Rechtsbeziehung der Gesellschafter untereinander und Fragen der Geschäftsführungsbefugnis)
- bei Problemen im Hinblick auf Rechtsverhältnisse zu Dritten (z.B. Haftungsfragen, Vertretung der Gesellschaft nach außen, Ansprüche gegen Dritte oder gegen Sie)
- der Beendigung Ihrer Gesellschaft
