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Anwalt Strafrecht Bochum
Der Strafverteidiger sorgt als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten. Die Mitwirkung des Verteidigers am Strafverfahren stellt somit ein parteiliches Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Der Beschuldigte kann sich daher in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Engagierte Verteidigung beginnt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens, da bereits hier die Weichen für den Verlauf der späteren Hauptverhandlung gestellt werden können oder durch Einvernehmen mit den Behörden verträgliche Verfahrensbeendigungen gefunden werden können. Zögern Sie also nicht, möglichst früh mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in unseren folgenden Schwerpunkten:
- Arztstrafrecht (z.B. bei möglichen Behandlungsfehlern) inkl. strafrechtlicher Produkthaftung
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Straftaten gegen das Vermögen (Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, Geldwäsche, Sachbeschädigung, etc.)
- Straftaten gegen Persönlichkeitswerte (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, etc.)
- Straftaten gegen Gemeinschaftswerte (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Falschaussage, Urkundenfälschung oder -unterdrückung, Brandstiftung, Umweltdelikte, etc.)
- Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, etc.) und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Wirtschaftsstrafrecht
Mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Felix Bernhörster finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner. Natürlich beraten wir Sie auch in Fällen mit Auslandsbezug (Fahndung, Festnahme, Auslieferung) oder begleiten Sie als Opfer im Rahmen der Nebenklage.
