Insbesondere beraten wir Sie in Angelegenheiten der:
- Begründung und Beendigung/Kündigung eines Wohn- und Gewerberaummietverhältnisses
- Durchsetzung und Abwehr eines Räumungsanspruches
- Mietzinsminderungen und Mieterhöhungen, zum Beispiel nach Modernisierungsmaßnahmen oder Mietspiegel
Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und beraten Sie mit der nötigen Erfahrung und Kompetenz in allen Angelegenheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als auch bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme.
Dafür stehen Ihnen unsere Notare und Rechtsanwälte jederzeit gerne zur Verfügung.